Württemberg war ein seit dem Hochmittelalter bestehender Teilstaat des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der 1952 im neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg aufging. Seine Haupt- und Residenzstadt war Stuttgart. Das Land bildete sich im 11. Jahrhundert aus dem Herrschaftsgebiet des Hauses Württemberg am mittleren Neckar heraus. Neben diesem Kerngebiet gehörten bis 1793 linksrheinische Gebiete im Elsass und um Montbéliard (Württemberg-Mömpelgard) zu Württemberg. Die Münzgeschichte Württembergs beginnt am 17. Januar 1374, als Graf Eberhard II. der Greiner (1344-1392) von Kaiser Karl IV. das Recht bekommt, Hellermünzen zu schlagen. Die ersten 50 Jahre der württembergischen Münzgeschichte sind durch Münzverträge bestimmt, die von den württembergischen Grafen mit den benachbarten Herrschaften und den Reichsstädten in Oberschwaben und am Bodensee geschlossen wurden. In die fast fünfzigjährige, von 1744 bis 1793 reichende Regierungszeit von Herzog Carl Eugen, des aufgeklärt-absolutistischen Landesvater, fiel das für Süddeutschland und Österreich wichtigste münzpolitische Ereignis des 18. Jahrhunderts, die Einführung und Annahme des sog. Konventionsfußes. 1761 trat Württemberg der Konvention bei, die der Münzprägung einen neuen, leichteren Münzfuß zugrunde legte und auch die kleinen Nominale bis hinab zu den 3-Kreuzer-Stücken mit einbezog.
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