Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kranken- und Gesundheitspflege befindet sich in einem Prozess, der zunehmend geprägt ist durch Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten gegenüber der Medizin, Bemühungen um Transparenz und Betonung eigenständiger Kompetenzen des Arbeitsbereiches, Auslagerung pflegeferner Arbeiten sowie berufspolitische Emanzipationsbemühungen. Um nicht länger als Adnexbereich der Medizin definiert und wahrgenommen zu werden, orientiert sich der Pflegesektor neu und bewegt sich hierbei in Richtung der Ökonomie, somit verstärkt an betriebswirtschaftlichen Inhalten und Aufgaben. Erfahrungen aus dem Krankenhausalltag sprechen dafür, dass Widerstände gegen dienstliche Anweisungen und Kommunikationsprobleme innerhalb der Belegschaft reduziert werden können, wenn es dem Pflegemanagement gelingt, seine nominelle Verantwortung für pflegefachliche Inhalte zur Versorgung und Betreuung der Patienten tatsächlich wahrzunehmen. Ein großer Teil pflegerischer Aufgaben besteht in der Vor- und Nachbereitung ärztlicher Maßnahmen sowie Assistenz bei medizinischen Leistungen. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten sind im Sinne des Patientenwohls untrennbar verknüpft und erfordern eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit. Vollzöge Pflege sich in weitgehender Abgrenzung zur Medizin unter Vernachlässigung der vorbenannten Aufgaben, käme es zu erheblichem Qualitätsverlust zu Lasten der Patienten. Die somit unerlässliche Kooperation der pflegerischen und medizinischen Berufsgruppen im Krankenhaus ist jedoch erschwert durch einen Mangel an Klarheit in der Aufgabenbeschreibung, Verantwortung und Weisungsbefugnis. Hinderlich ist zudem die relative Unterbewertung psychosozialer Leistungen im Vergleich zu technischem Aufwand. Dabei besteht kein überzeugender Grund, z.B. die empathische Begleitung eines Patienten geringer einzuschätzen als eine fachlich korrekte medizinische Untersuchung. Für das Pflegemanagement stellt sich somit die Aufgabe, in Kooperation mit dem medizinischen Dienst klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu verhandeln sowie den psychosozialen Aspekten pflegerischer Tätigkeit als Qualitätskriterium zu mehr Anerkennung zu verhelfen. Pflegerische Expertenstandards können hierfür ein geeignetes Instrument sein.
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