Die derzeit laufende Umsetzung des im Februar 2003 veröffentlichten Zehnpunkteprogramms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes wird kontrovers diskutiert. Anlegerschützer monieren die Zurückstellung der Manageraußenhaftung sowie die Vernachlässigung einzelner Punkte, wie beispielsweise die Verbesserung der Aufsicht und Kontrolle am Grauen Markt. Seitens der Unternehmer wird eine einseitige Orientierung an Anlegerinteressen kritisiert man befürchtet eine Überregulierung, die einer positiven Entwicklung des Finanzplatzes nicht förderlich wäre. Bereits in Kraft getreten ist das Anlegerschutzgesetz, von Bundestag verabschiedet sind das Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts, das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, das Bilanzrechtreformgesetz sowie das Bilanzkontrollgesetz, während das Kapitalinformations-Haftungsgesetz, das die Managerhaftung gegenüber den Kapitaleignern beinhaltet, bis auf weiteres zurückgestellt wurde.
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