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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb), Veranstaltung: Juristisches Seminar, Recht als Nebenfach Seminar Informationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 5 des Grundgesetzes gehört unter anderen zu den ältesten und bedeutendsten Grundrechten der deutschen Verfassung. Darin sind die für eine Demokratie unabdingbaren sogenannten Kommunikationsgrundrechte wie die Meinungsfreiheit und die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb), Veranstaltung: Juristisches Seminar, Recht als Nebenfach Seminar Informationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 5 des Grundgesetzes gehört unter anderen zu den ältesten und bedeutendsten Grundrechten der deutschen Verfassung. Darin sind die für eine Demokratie unabdingbaren sogenannten Kommunikationsgrundrechte wie die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit verankert. Rein historisch gesehen sind diese Grundrechte im Kampfe der Demokratie entstanden und deshalb mit unter den bedeutendsten Grundrechten unserer Verfassung. In Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ist die Pressefreiheit geregelt. Der verfassungsrechtliche Begriff der Presse fasst ein weites Verständnis auf, welches nicht nur alle periodisch erscheinenden Druckschriften, sondern auch sämtliche Betätigungen der Pressefreiheit, also Verhaltensweisen, die in Verbindung mit der Beschaffung, Erzeugung und Verbreitung von Nachrichten und Meinungen in Form von Presseprodukten stehen, einschließt. Da in Deutschland seit Jahren eine wirtschaftliche und publizistische Pressekonzentrationsentwicklung zu beobachten ist, ist auch besonderes Augenmerk auf die Pressefreiheit zu legen, weil diese eine Pressevielfalt in der Medienlandschaft der Bundesrepublik sicherstellen soll. Denn genau diese Vielfalt ist für ein politisches demokratisches System wie in Deutschland von enormer Bedeutung. Nur so kann sich jeder Bürger ausreichend und ausgewogen informieren, um sich selbst eine Meinung zu bilden und sich entsprechend an den Wahlen beteiligen. Andererseits ist es auch für die Politiker und den Bund wichtig, nach dem Konzept der externen Vielfalt, ein Bild des öffentlichen Meinungsspektrums zu erhalten. Die Gewährleistung und Instandhaltung der Pressefreiheit und vor allem der Pressevielfalt ist also essentiell für eine öffentliche Meinungsbildung und ein funktionierendes demokratisches System.