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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Vierzig Jahre Trennung – Gab es zwei deutsche Literaturen?, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit möchte ich herausfinden, wie es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um die Kunstfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit steht und dem übergeordnet: wie es um eine Zensur in der BRD steht. Zweifelsohne verfügt die BRD über eine Verfassung, die allen Gesetzen vorangestellt, ja übergeordnet…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Vierzig Jahre Trennung – Gab es zwei deutsche Literaturen?, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit möchte ich herausfinden, wie es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um die Kunstfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit steht und dem übergeordnet: wie es um eine Zensur in der BRD steht. Zweifelsohne verfügt die BRD über eine Verfassung, die allen Gesetzen vorangestellt, ja übergeordnet ist, die also die grundlegenden Rechte eines Menschen, respektive Bundesbürgers, nennt und schützt. Doch dieser Schutz hat den Menschen offenbar nur eine zweifelhafte Freiheit gegeben. Vermutlich liegt dies an der Eigenart von Gesetzen, auslegbar zu sein. Das Grundgesetz garantiert, dass eine Zensur nicht stattfindet, doch bedeutet das gleichzeitig, dass sämtliche Bücher und Presseerzeugnisse, Filme und andere Medien uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen? Ich möchte in dieser Arbeit ausgewählte Titel diskutieren, die auf verschiedene Weisen eine bedeutende Rolle im deutschen Medienrecht einnehmen. Diese Auswahl reicht vom Indizierungsversuch vermeintlich jugendgefährdender Literatur über einen Prozess wegen Gewaltverherrlichung im Film bis hin zu einem Prozess wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Meine Auswahl fiel also auf das Bilderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ und die Filme „Halloween 2“ und „Rohtenburg“. Selbstverständlich sollen kurz einige Gründe für diese Auswahl genannt werden. Das Bilderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“, das noch immer kontrovers diskutiert wird, ist nur knapp einer Indizierung entgangen. Hier stellt sich die Frage, ob es legitim ist, zunächst mal unter dem Deckmantel des Jugendschutzes kritische Texte aus dem Verkehr zu ziehen. Um zu zeigen, wie die Mechanismen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft mit den Abteilungen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Juristenkommision (JK) bei Veröffentlichungsversuchen ineinander greifen, wird der Film „Halloween 2“ von Rick Rosenthal als Beispiel angeführt. Der Film „Rohtenburg“ ist mit dreijähriger Verspätung im Jahr 2009 endlich in den Kinos angelaufen, da die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht hat.
Autorenporträt
Conny de le Roi, geb. 1980 in Prenzlau, schloss ihr Studium der Germanistik an der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig im Jahr 2011 mit dem akademischen Grad Master of Arts ab. Bereits während des Studiums beschäftigte sich die Autorin mit den Themen Medientransfer und Literaturbetrieb, insbesondere mit der Vertriebsstaffel Buch-Hörbuch-eBook-Film.