Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg (-), Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in Unternehmenskäufe, Unternehmenszusammenschlüsse, Joint Ventures oder Kooperationsvorhaben gesetzten Erwartungen werden in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht erfüllt. Die Gründe für das Scheitern sind oft bereits im Anfangsstadium der Verhandlungen also zeitlich deutlich vor dem Abschluss des Kaufvertrags - erkennbar. Zur Vermeidung dieser Fehlentwicklungen sollte sich der Investor genauestens über das Zielunternehmen informieren. Hierzu bietet sich ihm die Durchführung von Due Diligence Untersuchungen an. "Unter Due Diligence versteht man eine weitgehende rechtliche Überprüfung einer Gesellschaft, die durch einen Erwerber oder eine sonstige Vertragspartei im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder einer anderen Transaktion erfolgt." Dabei werden Informationen im Sinne einer "Kauf- oder Übernahmeprüfung" beschafft und aufbereitet, mit dem Ziel, verborgene Chancen und Risiken beim Zielunternehmen aufzudecken. Die Qualität der Entscheidung und die Genauigkeit der Kaufpreisermittlung werden auf Grund des verbesserten Informationsstandes erhöht.Der Verkäufer kann durch die Durchführung der Due Diligence bei der anstehenden Kaufpreisverhandlung die Werthaltigkeit seiner Preisvorstellung erhärten und so mit seiner verbesserten Position ebenfalls von der Prüfung profitieren. Das Ausmaß der Prüfung hängt sowohl vom Kenntnisstand des Käufers, wie auch der Bereitschaft des Verkäufers zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen ab, die durch sein Interesse an der Geheimhaltung der Informationen herabgesetzt wird.