Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 10 (vollbefriedigend), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar "Probleme und Reform des Bundesstaates", Sprache: Deutsch, Abstract: Unter allen Staatszielbestimmungen die das deutsche Grundgesetz nennt, ist die Bundesstaatlichkeit die einzige, die durch Art. 79 Abs. 3 GG eine doppelte Verankerung in der Verfassung für sich beanspruchen kann. Dennoch hat es die föderale Ordnung schwer, die gleiche Anerkennung unter der Bevölkerung zu erreichen, wie etwa die Gebote der Demokratie oder der Rechtsstaatlichkeit. Dabei hat der Föderalismus einen hohen Traditionswert. Viele Staatsgebilde auf deutschem Boden hatten mehr oder weniger starke föderale Tendenzen. Doch Traditionspflege allein kann eine Staatsausformung nicht legitimieren. Sie muss sich vielmehr ständig neu beweisen. Die Bundesstaatlichkeit kann sich dieser Herausforderung stellen, denn ihre Vorzüge zeigen sich in einem hohen Potential an Freiheitssicherung und Bürgernähe, sowie schlicht in der Art und Weise der Staatsorganisation. Vor allem in Zeiten des Wandels durch Reformen ist es unverzichtbar, sich die ursprünglichen Ziele des Föderalismus, die gleichzeitig seine Vorteile darstellen und auch heute unverändert aktuell sind, zu verdeutlichen. Denn nur wenn man das Ziel kennt, ist der Weg dorthin sinnvoll optimierbar.
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