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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1.3, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit zivilrechtlichen Fallstricken bei der Konstruktion einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft zur vorweggenommenen Erbfolge von Privatvermögen. Die Arbeit untersucht sowohl Herausforderungen als auch Intentionen, die sich bei der Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft zur Vorwegnahme der Erbfolge ergeben können. Ausgangsposition ist ein aus dem Jahr 2014 stammende Gesellschafts- und…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1.3, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit zivilrechtlichen Fallstricken bei der Konstruktion einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft zur vorweggenommenen Erbfolge von Privatvermögen. Die Arbeit untersucht sowohl Herausforderungen als auch Intentionen, die sich bei der Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft zur Vorwegnahme der Erbfolge ergeben können. Ausgangsposition ist ein aus dem Jahr 2014 stammende Gesellschafts- und Einbringungsvertrag. Die Gründe für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sind zahlreich. Hauptintention des vorliegenden Vertrags war es jedoch, das zu Lebzeiten durch die Erblasser geschaffene Vermögen zu bündeln und für die Nachfolgegenerationen dauerhaft zu bewahren. Um die Liquidität, die wirtschaftliche Prosperität und das langfristige Bestehen der Gesellschaft für die kommenden Generationen zu behüten, werden diejenigen Klauseln untersucht, die aufgrund des enormen Gestaltungsspielraums zahlreiche potenzielle Fallstricke aufweisen. Ein „Stolpern“ könnte den Verlust großer Teile des Vermögens bedeuten, schlimmstenfalls wohl das Auseinanderbrechen der Gesellschaft mit sich bringen und so das über Generationen erwirtschaftete Vermögen in die Hände (fremder) Dritter fallen lassen. Die Nachfolgegeneration der Wirtschaftswunderkinder in Deutschland wird oft als Erbengeneration bezeichnet. Nie zuvor konnte eine Generation für einen derart langen Zeitraum, verschont von Krieg, Inflation und anderen Katastrophen am Vermögensaufbau arbeiten und dieses Vermögen an die Nachkömmlinge weitergeben. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und in den ersten eineinhalb Dekaden des neuen Jahrtausends wurden erstaunliche Vermögenswerte geschaffen. So hat sich das Geldvermögen der Deutschen in letzten 30 Jahren um den Faktor Fünf vermehrt. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat kürzlich ermittelt, dass in den kommenden zehn Jahren in Deutschland ein Nachlass in Höhe von rund 3.100 Mrd. Euro vererbt werden wird. Viele Erblasser hegen den Wunsch, Teile ihres Vermögens mit „warmen Händen“, also zu Lebzeiten, an die nachfolgende Generation zu übergeben. Diesem Ansinnen trägt das Rechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge Rechnung. Sie ermöglicht die lebzeitige Ordnung der Verhältnisse und gibt den Erben beizeiten eine reizvolle Perspektive. Zugleich können die Übergeber zusehen, wie die Erben in ihre Verantwortung hineinwachsen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.