Open-end-Investmentfonds bieten Anlegern die Möglichkeit einer sicheren sowie leicht realisierbaren Kapitalanlage und haben eine immense wirtschaftliche Bedeutung. Rechtlich problematisch ist insbesondere die Dreiecksstruktur zwischen Verwaltungs- bzw. Investmentgesellschaft, Verwahrgesellschaft und Anlegern. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Strukturen erstmalig nicht nur für open-end-Investmentfonds in Deutschland, sondern auch in England. Dabei werden das Vertragsmodell und die Investmentaktiengesellschaft des deutschen Rechts sowie das Trustmodell (unit trust) und die open-ended investment company (OEIC) des englischen Rechts eingehend behandelt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, die sich daraus ergebenden Pflichten und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung. Untersucht werden auch die Möglichkeiten der Durchsetzung von Schadensersatz-ansprüchen. Dabei richten sich nach Ansicht des Autors Haftungsansprüche der Anleger im deutschen Vertragsmodell grundsätzlich auf Leistung an das Sondervermögen. Er entwickelt auch Vorschläge zur Stärkung der Rechtsposition der Anleger.