Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Außenhandelstheorie, Außenhandelspolitik, Note: 1,7, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena (Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen), Veranstaltung: Aussenwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des Zollwesens im internationalen Rahmen Aufgrund der Globalisierung und dem somit stetig gewachsen Welthandel war man gezwungen, einheitliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr einzurichten. Ziel sollte aber die Anerkennung dieser Regeln durch alle Staatenbündnisse sein. Man näherte sich diesem Ziel, aber erreicht wurde es bisher längst nicht. Das GATT1 – Abkommen wurde 1947 geschlossen und legte den Grundstein für eine zukünftige weltweite Regelung. Dieses Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen wurde durch die Vereinten Nationen eingeführt und hatte das Ziel einen weltweiten Handel zu ermöglichen ohne Zölle und Handelsbeschränkungen. Die WTO löste 1995 das GATT – Abkommen ab. Nach dem GATT wurde 1950 der Brüsseler Zollrat gegründet, welcher 1995 in die WCO, die World Customs Organization umbenannt wurde. Das grundlegende Ziel ist die weltweite Angleichung des Zollrechts. Auf der einen Seite sollen Formalitäten wie Dokumente vereinheitlicht werden und auf der anderen Seite Schmuggel verhindert werden. Innerhalb der Europäischen Union konnte man bezüglich der Formalitäten große Fortschritte machen. Das Einheitspapier für die Einfuhr und Ausfuhr ist in den Mitgliedsstaaten nahezu gleich. Weltweit versucht man die Zolltarife oder Tarifnummern zu vereinheitlichen, was schon auch in dem Begriff des „Harmonized Codes“ verankert ist. Jedoch gilt dies bisher nur für die Europäische Union. In Staaten wie den USA, wo ebenfalls ein „Harmonized Code“ existiert, kann jedoch von diesem Begriff im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein. Die Einteilungen nach Nummern und Unternummern ist meist noch sehr verschieden.