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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Mannheim, Veranstaltung: Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum „guten Willen“ im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Da Kant zunächst nur durch ein Ausschlussverfahren die Einzigartigkeit des „guten Willens“ begründet, ist es notwendig, den zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs beschäftigt,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Mannheim, Veranstaltung: Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum „guten Willen“ im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Da Kant zunächst nur durch ein Ausschlussverfahren die Einzigartigkeit des „guten Willens“ begründet, ist es notwendig, den zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs beschäftigt, hinzuzuziehen. Erst durch diesen Schritt wird eine deutlichere Festlegung des Begriffs des „guten Willens“ möglich. Bei der Einführung des Begriffs des „an sich“ guten Willens geht Kant wie folgt vor: Er beginnt sofort mit der These, der gute Wille sei das höchste Gut und widerspricht somit der eudaimonischen Ethik nach Aristoteles. Kant versucht, mit Gegenbeispielen seine These zu bestärken, und befasst sich dann mit der Zweckmäßigkeit der Vernunft. Die Analyse des Pflichtbegriffs erfolgt in drei Sätzen, von denen jedoch nur der zweite und dritte Satz klar formuliert werden. Zum Schluss fasst Kant noch einmal den absoluten Wert des an sich guten Willens zusammen und geht erläuternd auf den Achtungsbegriff ein. Diese Arbeit wird sich in ihrer Gliederung an dem von Kant gegebenen Aufbau orientieren. Der kritische Kommentar erfolgt direkt im Anschluss an den behandelten Aspekt.