Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Politische Systeme), Veranstaltung: Politischer Katholizismus und Sozialstaat, Sprache: Deutsch, Abstract: „Das Subsidiaritätsprinzip ist ein gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (bes. Staat) nur solche Aufgaben an sich ziehen dürfen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (bes. Familie) nicht in der Lage sind.“1 Das heißt, in erster Linie sollten kleinere soziale Gefüge, wie Familie oder Nachbarschaft, Notlagen einzelner Individuen auffangen. Erst wenn sie dazu nicht mehr in der Lage wären, sollten größere Einheiten, wie beispielsweise die Gemeinde, Hilfe leisten. Es geht weniger darum, die vollständige Verantwortung für ein Individuum zu übernehmen, sondern vielmehr darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Im Rahmen der katholischen Sozialethik ist der Hilfebedürftige also auch in die Pflicht genommen, Verantwortung für sich selbst zu tragen. Die staatlichen Organe sollten nicht unnötig in das Leben von Menschen oder die Tätigkeiten kleinerer öffentlicher Gefüge eingreifen. Diese Thematik ist gerade auch in Anbetracht der aktuellen Föderalismusdebatte von Belang. Welche Kompetenzen bleiben den Ländern vorbehalten? Wie wird beispielsweise die Zahlung von ALG II auf Kommunen, Länder und Bund verteilt? Wird das Föderalismusprinzip durch zunehmende Zentralisierungstendenzen untergraben? Inwieweit ist das Subsidiaritätsprinzip in der Lage der heutigen Gesellschaft einen Beitrag zur Lösung sozialer Probleme zu leisten? Sind subsidiäre Elemente in der Politik erkennbar? Im ersten Teil der Darstellung werde ich anhand der von Arno Waschkuhn ausgewählten Beispiele ein ideengeschichtliches Grundgerüst der katholischen Soziallehre nachzeichnen. Die Entwicklungslinie geht vom hochmittelalterlichen Scholastiker Thomas von Aquin, in dessen Weltbild Gott die zentrale Rolle gespielt hat zum, frühneuzeitlichen Rechtsphilosophen Johannes Althusius über, dessen Staatskonzept auf der säkularisierten Naturrechtstheorie basierte. Abschließend stellt er Oswald von Nell – Breuning als zeitgenössischen Vertreter der Soziallehre vor, der maßgeblich an der Abfassung der „Quadragesimo anno“ beteiligt war und das Subsidiaritätsprinzip in seinen Schriften näher erläutert hat. [...] -- 1 Die Zeit. Das Lexikon. Band 19. Hamburg 2005. S. 226