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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2005 im Fachbereich AdA Gastronomie / Hotellerie / Tourismus, Note: keine, , Veranstaltung: AdA, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung: Ausbildungseinheit: (§ 3 Nr. 14) Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und (§ 3 Nr. 17) Verarbeiten von Fleisch. Lernziel: Zubereiten von Fleisch & Kartoffeln Lernzielbereiche: Kognitive Lernziele: * Arbeitsschritte verstehen (was, wie, warum) * logische Arbeitsschritte begreifen Psychomotorische Lernziele: Umgang mit Messer, Schäler & Ausstecher erlernen. Fachgerechter Umgang mit Lebensmitteln erlernen.…mehr

Produktbeschreibung
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2005 im Fachbereich AdA Gastronomie / Hotellerie / Tourismus, Note: keine, , Veranstaltung: AdA, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung: Ausbildungseinheit: (§ 3 Nr. 14) Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und (§ 3 Nr. 17) Verarbeiten von Fleisch. Lernziel: Zubereiten von Fleisch & Kartoffeln Lernzielbereiche: Kognitive Lernziele: * Arbeitsschritte verstehen (was, wie, warum) * logische Arbeitsschritte begreifen Psychomotorische Lernziele: Umgang mit Messer, Schäler & Ausstecher erlernen. Fachgerechter Umgang mit Lebensmitteln erlernen. Affektive Lernziele: Motivation zur Genauigkeit und Sorgfalt Zielgruppe: 3. Lehrjahr, 1 Auszubildender Methoden: Vier – Stufen – Methode * 1. Stufe: Vorbereiten des AZUBI * 2. Stufe: Vormachen / Erklären durch den Ausbilder * 3. Stufe: Nachmachen / Erklären lassen * 4. Stufe: Selbstständiges Anwenden und Üben des Gelernten Weiterhin wird nach folgenden Prinzipien unterwiesen: * Zielklarheit * Fasslichkeit Medien: Werkzeuge und Material: * Kartoffeln * Schweinerücken * Messer * Pfanne * Schäler * Ausstecher * Topf Rahmenbedingungen: In der Küche an einem aufgeräumten und gesäuberten Tisch. In der Zeit von 7:30 bis 11:00 Uhr. Führungsstil: kooperativer Führungsstil Lernzielkontrolle: In meinem Beisein wird der AZUBI selbstständig arbeiten. Durch Hinterfragen seiner Tätigkeit stelle ich fest, ob er den Lernstoff aufgenommen und verstanden hat. Unfallverhütung: * BGI 523 Mensch & Arbeitsplatz * BGI 533 Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen Die Unfallverhütungsvorschriften sind dem Auszubildenden durch regelmäßige Teilnahme an der betrieblichen Unfallschutzbelehrung bekannt.