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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13,35, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger kennen die Begriffe „Terrorismus“ oder „Folter“ nur aus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichten handelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entfernten Regionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten, Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in Abu Ghraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind in Deutschland kaum vorstellbar und…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13,35, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger kennen die Begriffe „Terrorismus“ oder „Folter“ nur aus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichten handelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entfernten Regionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten, Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in Abu Ghraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind in Deutschland kaum vorstellbar und doch wäre es durchaus möglich, dass so etwas auch bei uns passieren könnte. In der heutigen Zeit spielen Kriege für die Bundesrepublik Deutschland so gut wie keine Rolle mehr. Doch Staaten und Volksgruppen, welche sich angegriffen und unterdrückt fühlen, haben längst die Methoden des Terrorismus für sich entdeckt. Die Anschläge am 11. September 2001 in New York und am 07. Juli 2005 in London haben gezeigt, dass Terrorismus eben nicht vor Ländergrenzen halt macht, und dass das sonst so sichere und friedliche Europa vor solchen Angriffen nicht immer sicher ist. Aber es muss nicht immer Terrorismus sein, viel öfter kam es in der Vergangenheit schon zu Entführungen und Geiselnahmen im Bundesgebiet. Die Motive sind sehr unterschiedlich, aber viel wichtiger ist es, wie man reagiert. Sofort werfen sich Fragen auf wie: „Darf man einen Geiselnehmer erschießen, um das Leben der Geiseln zu retten?“ oder „Darf man das Mittel der Folter anwenden, um das Versteck einer entführten Person zu erfahren?“. Genau das sind die Fragen der Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des „finalen Rettungsfoltern“. Die Arbeit ist in diese beiden Problemfelder gegliedert, wobei versucht wurde, eine Parallelität im Aufbau zu gewährleisten, um am Ende einen Vergleich beider Themengebiete zu erhalten. Beide Problemfelder werden anhand realer Vorfälle erläutert.