Zum 19. April 2004 treten die neuen EU-Vorschriften zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Kraft. Viele Produkte, die bereits heute GVO enthalten, müssen ab April mit dem Vermerk "genetisch verändert", "enthält genetisch verändertes..." oder "aus genetisch verändertem ... hergestellt" gekennzeichnet werden. Für Verstöße gegen die GVO-Vorschriften sind Bußgelder bis 50 000 EUR und für besonders gravierende Fälle Haftstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Da künftig auch Produkte gekennzeichnet werden müssen, in denen kein GVO mehr nachgewiesen werden kann, ist ab April eine wesentlich höhere Anzahl von gekennzeichneten Produkten im Handel zu erwarten.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.