Masterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 5.5 (CH), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Einfach eines Tages nicht mehr aufzuwachen, plötzlich tot umzufallen, ohne Schmerzen, ohne kräftezehrende Krankheit, ohne zu leiden. So stellen sich viele Leute ihren eigenen Tod vor. Hoffen und bangen, sie würden nicht zu denen gehören, die alleine und verlassen, von Alter und Krankheit gezeichnet, von übereifrigen Ärzten weit über das Sinnvolle am Leben erhalten, der Apparatemedizin zum Opfer gefallen, längst mit dem Leben abgeschlossen, einen künstlich verlängerten Sterbeprozess ausharrend, endlich durch den so lange ersehnten Tod erlöst werden. Aller Hoffnung zum trotz sterben heutzutage in der westlichen Welt die wenigsten Menschen in ihrem eigenen Bett, zu hause, in Geborgenheit. Eine veränderte Gesellschaft und Spitzenleistungen der Medizin haben dazu geführt, dass die Menschen immer älter werden. Doch meist wird nicht nur das Leben verlängert, sondern auch das Sterben. Es scheint nicht mehr erlaubt zu sein, von dieser Welt zu scheiden, ohne dass nicht das Letztmögliche, das Aussergewöhnlichste noch versucht worden wäre um der Allmacht des Todes zu entrinnen. Wen wundert es, dass der Ruf nach einem humanen Sterben auf offene Ohren stösst, ja bald von überallher widerhallt; dass in Zeiten immer grösserer Individualisierung das Selbstbestimmungsrecht auch über den eigenen Tod eingefordert wird; dass in einer Welt, in der nicht mehr gewartet sondern alles geplant wird und nach straffem Zeitplan abläuft, auch das Warten auf den Tod unerträglich wird; dass da wo es nicht mehr möglich ist das Leben zu ‚machen’, nun der Tod ‚gemacht’ werden soll. Der Schrei nach dem „schönen Tod“ scheint natürliche Konsequenz jenes Aktivismus zu sein, der die unbedingte Lebensverlängerung zu seiner eigenen Maxime erhoben hat. In der vorliegenden Arbeit soll diesem Mythos nach dem „schönen Tod“ nachgegangen werden und dieser mit dem Tatsächlichen, Wünschenswerten und Machbaren verglichen werden. Dabei spielen unterschiedlichste Gesichtspunkte eine Rolle. Die Euthanasie beschäftigt keineswegs nur den Gesetzgeber und die Richter, Menschen, die sterben wollen aber nicht können, ihre Angehörigen, Bekannten, Pfleger und Ärzte sondern auch die Kirche, die Philosophen, ja die Gesellschaft als Ganzes und jeden Einzelnen zugleich. Manche weniger und manche mehr, doch für einen Grundkonsens über das Ende unseres irdischen Daseins braucht es alle. Denn irgendwann ist für jeden die Zeit gekommen mit seinem Leben abzuschliessen.