Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg (Bildungswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: "Jeder hat das Recht auf Bildung" lautet Artikel 26 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. An diesem Tag legten die Vereinten Nationen in einer Generalversammlung die 30 Artikel der bis heute geltenden Menschenrechte fest. Bildung gilt demnach nicht nur in der deutschen Gesellschaft seit 1948 als Menschenrecht. Doch der Weg von der Absichtserklärung zur konkreten Umsetzung scheint auch heute noch lang und voller Barrieren zu sein. Bildung gehört in vielen Gesellschaften noch immer zu den Privilegien der wohlhabenden Haushalte, die sich Bildung leisten können und ist keineswegs als Recht für alle zu verzeichnen. Vielen Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien bleibt die Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung bisher verwehrt. Wenn die wachsende Relevanz von Bildung in der Gesellschaft berücksichtigt wird, lässt sich eine folgenreiche Spaltung der Bildungsbeteiligung dokumentieren. Wissen wird im Gegensatz zu herkömmlichen Produktionsfaktoren wie Kapital, Land und Arbeit zunehmend wichtiger und gewinnt an Bedeutung in der deutschen Gesellschaft. Der Begriff der ,Wissensgesellschaft' wird daher häufiger als Bezeichnung für die gegenwärtige Gesellschaftsform verwendet. Auch für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe bekommen Bildung und Ausbildung eine immer größere Bedeutung. Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Personen nehmen stetig ab. Für die nachfolgende Arbeit komme ich daher zu folgender Fragestellung: Inwiefern hat sich der Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft von Kindern und Jugendlichen seit 1948 vergrößert? In dieser Arbeit beschränke ich mich aus Platzgründen auf die soziale Herkunft von Kindern und Jugendlichen und gehe auf andere, den Bildungserfolg beeinflussende Faktoren nur eingeschränkt ein. Das gilt vor allem für die mit vielen Hoffnungen verbundene Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die dafür Sorge tragen soll, dass ein uneingeschränkter Bildungsanspruch von Menschen mit Behinderung gesichert ist. Dazu zählen auch die soziale Herkunft und die damit verbundene Bildungsbenachteiligung. Eine ausführliche Analyse der ,schulischen Inklusion' würde aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Innerhalb der Kategorie der sozialen Herkunft soll eine statistische Analyse anhand einzelner Vergleichskohorten unterschiedlicher Abiturjahrgänge stattfinden. Diese soll die Entwicklung des Zusammenhangs von sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzeigen.
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