Bei verschiedenen immaterialgüterrechtlichen Rechtsfragen im Internationalen Privatrecht wird in Deutschland von Rechtsprechung und Lehre zumeist die lex loci protectionis angewendet. Diese Anknüpfung an das Schutzlandrecht, die in einem territorialen Verständnis der Immaterialgüterrechte wurzelt, ist auf Grund des Zusammenwachsens nationaler Märkte unzeitgemäß. Den formlosen Markenrechten steht nicht die territoriale Rechtsnatur der gewerblichen Schutzrechte entgegen - vielmehr entstehen formlose Marken durch Benutzung und erlangte Verkehrsgeltung in einem nicht zwangsläufig nationalen Markt. Das verleiht ihnen eine potentiell universelle Rechtsnatur, weshalb bei ihnen wesentliche Rechtsfragen einheitlich angeknüpft werden können. Ropohl zeigt wie durch eine differenzierte Anknüpfung ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Inhaber des Schutzrechts und dessen kommerziellen Nutzern gefunden werden kann.
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