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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Proseminar: Hartmann von Aue: 'Gregorius' und 'Der arme Heinrich' , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hochmittelalter, das sich etwa vom zehnten bis zum dreizehnten Jahrhundert erstreckte, war die rechtliche wie auch die gesellschaftliche Stellung der Frau eine völlig andere als heutzutage. Grundsätzlich hatte die Frau dieser Zeit eine schwächere Rechtsstellung als der Mann und war diesem, ob es nun der Ehemann oder die männlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Proseminar: Hartmann von Aue: 'Gregorius' und 'Der arme Heinrich' , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hochmittelalter, das sich etwa vom zehnten bis zum dreizehnten Jahrhundert erstreckte, war die rechtliche wie auch die gesellschaftliche Stellung der Frau eine völlig andere als heutzutage. Grundsätzlich hatte die Frau dieser Zeit eine schwächere Rechtsstellung als der Mann und war diesem, ob es nun der Ehemann oder die männlichen Verwandten waren, unterworfen. So hatte der Vater einer unverheirateten Frau die Befugnis diese mit einem Mann zu verheiraten, um so z.B. seine gesellschaftliche Stellung zu heben oder zu sichern. Trotz allem durften die Männer nicht willkürlich über die Frauen entscheiden. Ihnen waren, auch wenn die Frau erst relativ spät in die öffentliche Gesetzgebung aufgenommen wurde, rechtliche Schranken gesetzt. Beispielsweise waren Tötung und Verstoßung nur in Ausnahmefällen erlaubt, der Inzest verboten und der Ehemann musste sich an die vertragliche Bindung an die Familie seiner Ehefrau halten. Trotz der vielen allgemeingültigen Regeln und Normen für Frauen, gab es in dieser Zeit erhebliche Unterschiede in deren Leben, die gesellschaftlichen Stände betreffend. Einer Dame aus adliger Gesellschaft war es z.B. möglich einen Anteil an der Machtausübung zu erlangen. Vor allem in kriegerischen Zeiten war sie als Repräsentantin ihres Mannes Landesherrin und verfügte über Macht. Auch durfte die Adlige über ihren Besitz und ihr Vermögen selbst bestimmen, wozu auch Grundbesitz gehörte, obwohl sie, streng genommen, ihrem Ehemann oder Vater unterworfen war. Die Rolle der Frau erfüllt in den Epen Hartmann von Aues (im Folgenden Hartmann genannt) eine zentrale Funktion in der Entwicklung des Protagonisten. Im Folgenden möchte ich auf diese Funktion und die Darstellung der Frau im Gregorius eingehen. [...]