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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Reform der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit dauerte fast zwanzig Jahre an. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung 1995 war das Risiko der Pflegebedürftigkeit nur ungenügend abgesichert. Die Pflegebedürftigen waren hauptsächlich auf die Hilfe ihrer Familienmitglieder angewiesen und wurden durch die Sozialhilfe finanziell unterstützt. "Als skandalös wurde es…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Reform der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit dauerte fast zwanzig Jahre an. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung 1995 war das Risiko der Pflegebedürftigkeit nur ungenügend abgesichert. Die Pflegebedürftigen waren hauptsächlich auf die Hilfe ihrer Familienmitglieder angewiesen und wurden durch die Sozialhilfe finanziell unterstützt. "Als skandalös wurde es betrachtet, dass etwa 70% der stationär gepflegten Personen auf (ergänzende) Sozialhilfe angewiesen waren, bei den häuslich Versorgten sollen es bis zu 25% gewesen sein"(Klie 2001). Um die Sozialhilfe und auch die Familienmitglieder, welche der Pflegebedürftigen Hilfe geleistet haben, zu entlasten, war eine Veränderung der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit nötig. Igl (1987) unterscheidet fünf Phasen in der Diskussion um die Pflegeversicherung: 1. Phase: Ab Mitte der 70er Jahre gab es eine Aufarbeitung des Problems des Schutzes zur Pflegebedürftigkeit, wobei es Anfangs um die Diskussion der Situation älterer pflegebedürftiger Menschen in Heimen ging. 2. Phase: Es wurden Vorschläge, wie das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch sozialrechtliche Regelungen abgesichert werden kann, an den Gesetzgeber gerichtet. Es gab Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (1984) und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (1983). 3. Phase: Landesregierungen, Bundesregierunge sowie Bundestagsfraktion befassten sich mit Gesetzesentwürfen. 4. Phase: Durch das Gesundheitsreformgesetz, das ab 1989 im Rahmen der Reform des Krankenversicherungsrechts eingeführt wurde, wurde eine Einstiegslösung gefunden, wonach häusliche Pflegehilfen für Schwerpflegebedürftige sowie Leistungen der Kurzzeitpflege für krankenversicherte Personen gewährt wurden. Der Durchbruch aus der Sozialhilfe in das Sozialversicherungsrecht war somit geschaffen. 5. Phase: Es wurde über die unterschiedlichen Lösungsmodelle, Sozialversicherungslösungsweg oder Privatversicherung gestritten. Auf den Inhalt dieser von Igl beschriebenen Entwicklungsstufen der Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wird im weiteren Verlauf näher eingegangen.

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