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Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit zwei noch offenen Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Obwohl Sinn und Zweck dieses Gesetzes überaus positiv zu bewerten sind, muss es als überhastet implementierter Kompromiss angesehen werden, der leider doch zahlreiche Mängel aufweist. Insbesondere nimmt dieser Aufsatz Stellung zur Europrechtswidrigkeit der Normen zum Schadensersatz in diesem Gesetz, § 15 und § 21 AGG. Weiter wird das Augenmerk auf die Frage…mehr
Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit zwei noch offenen Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Obwohl Sinn und Zweck dieses Gesetzes überaus positiv zu bewerten sind, muss es als überhastet implementierter Kompromiss angesehen werden, der leider doch zahlreiche Mängel aufweist. Insbesondere nimmt dieser Aufsatz Stellung zur Europrechtswidrigkeit der Normen zum Schadensersatz in diesem Gesetz, § 15 und § 21 AGG. Weiter wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, ob sich aus dem AGG aus zivil-, verfassungs- und/oder europarechtlicher Sicht ein Kontrahierungszwang ableiten lässt.