Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Fachhochschule), Veranstaltung: F & I, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses geht unweigerlich mit der Beendigung des gleichen einher. So bedient sich die Wirtschaft der Arbeitsleistung des Einzelnen nur für einen gewissen Zeitraum. Demzufolge ist die Beendigung eines jeden Arbeitsverhältnisses irgendwann unausweichlich und muss nicht zwingend im negativen Zusammenhang gesehen werden. Werden jedoch Arbeitsverhältnisse aufgrund wirtschaftlicher Zwänge vor Erreichen des Ruhestandes oder anderweitigen Wunsches des Arbeitnehmers beendigt, führt dies häufig zu weitreichenden Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Neben oft erheblich finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer sowie für dessen abhängige Familienmitglieder sind in diesem Kontext psychosoziale Beeinträchtigungen anzuführen, die sich z. B. in familiären Problemen oder gesellschaftlicher Diskriminierung äußern. Zudem gestaltet sich eine Neuaufnahme einer anderen Beschäftigung auf der aktuell angespannten Arbeitsmarktlage als äußerst schwer. Nicht selten kann eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für ältere Arbeitnehmer das gänzliche Ausscheiden aus dem Berufsleben bedeuten mit finanziellen Einschränkungen für den gesamten Ruhestand. Parallel erhöht eine steigende Arbeitslosigkeit die gesamt-gesellschaftlichen Kosten, durch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsausfälle, Zahlungen für Arbeitslosenunterstützung sowie staatliche Übernahmen für die soziale Absicherung von Arbeitslosen. Da jedoch der Gesetzgeber zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen umfangreiche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen hat, kann meist von einer Willkür der Arbeitgeber bei der Entlassung von Arbeitnehmern nicht ausgegangen werden. Jedoch sind die einzelnen Wirtschaftsobjekte gezwungen auf Veränderungen zu reagieren, was oftmals mit Einschnitten zu Lasten der Personalstruktur einhergeht. Während bei der Anpassung eines Unternehmens an Marktveränderungen Spielräume für den Arbeitgeber zum Erhalt von Arbeitsplätzen bestehen, ist bei einer Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens der Verlust aller bzw. eines Großteils der Arbeitsplätze unausweichlich. Da der Marktaustritt von Unternehmen genauso Teil des Wirtschaftskreislaufes ist, wie die Neugründung von Unternehmen, hat der Gesetzgeber auch hierzu umfangreiche Regelungen geschaffen. Diese bestimmen im Falle der wirtschaftlichen Aufgabe eines Unternehmens die Behandlung des Unternehmens als Schuldner, die Ansprüche der Gläubiger sowie den Rahmen für einen Personalabbau. [...]
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