Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Änderung der europäischen Verträge hohe Hürden errichtet, die es mit der staatlichen Verfassungsidentität und dem darin enthaltenen staatlichen Demokratieprinzip begründet. Martin Mlynarski zeigt auf, dass sich die daraus folgende Schwerfälligkeit europäischer Vertragsänderungen durch eine Integration staatlicher und europäischer Verfassungsidentität überwinden lässt. Nach einer Untersuchung der verfassungsdogmatischen Begründungen durch die deutsche, französische und europäische Rechtsprechung legt er das Augenmerk auf die unterschiedlichen verfassungstheoretischen Begründungen staatlicher und europäischer Verfassungsidentität. Neben dem staatlichen rückt dadurch auch das europäische Demokratieprinzip des Art. 2 EUV als Maßstab der europäischen Vertragsänderungsverfahren in den Fokus. Dies eröffnet neue Interpretations- und Handlungsspielräume. Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Seoul und Paris; 2009 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht in Berlin; Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2021 Promotion (HU Berlin).
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