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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar Steuerliche Gewinnermittlung, Sprache: Deutsch, Abstract: Rückstellungen sind auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen, die dazu dienen, die betrieblichen Verpflichtungen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Im handelsrechtlichen Rückstellungskatalog werden insbesondere in § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB die Verbindlichkeits- und die Drohverlustrückstellung genannt. Aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, welcher…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar Steuerliche Gewinnermittlung, Sprache: Deutsch, Abstract: Rückstellungen sind auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen, die dazu dienen, die betrieblichen Verpflichtungen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Im handelsrechtlichen Rückstellungskatalog werden insbesondere in § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB die Verbindlichkeits- und die Drohverlustrückstellung genannt. Aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, welcher in § 5 Abs. 1 EStG kodifiziert ist, sind Handels- und Steuerbilanz eng miteinander verbunden, da für die steuerliche Gewinnermittlung das Betriebsvermögen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Demnach sind in der Steuerbilanz grundsätzlich sowohl Verbindlichkeits- als auch Drohverlustrückstellungen anzusetzen. Mit der Einführung des § 5 Abs. 4a EStG und dem damit verbundenen Verbot zur Passivierung von Drohverlustrückstellungen wird die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz in einem bedeutsamen Themenbereich durchbrochen. Aufgrund der steuerlichen Nichtanerkennung der Drohverlustrückstellung und der damit einhergehenden Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage gewinnt die Abgrenzung der beiden Rückstellungen an Bedeutung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Steuerpflichtige geneigt sein könnten, Verbindlichkeitsrückstellungen anzusetzen, um einen Gewinnminderungseffekt der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu erzielen. Folglich ist eine klare Abgrenzung beider Rückstellungen unabdingbar und gewinnt auch für die Praxis an Relevanz. Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine kurze Darstellung der wesentlichen Charakteristika der Verbindlichkeits- und der Drohverlustrückstellung. Im nächsten Schritt wird eine Abgrenzung der beiden Rückstellungen vorgenommen. Dabei muss besonders die Zwecksetzung der beiden Rückstellungen näher betrachtet werden, um die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten verdeutlichen zu können. Schwerpunkt soll hierbei sowohl der zu betrachtende Zeitraum beider Rückstellungen als auch der „Ansatz der Höhe nach“ bilden. Des Weiteren gilt es herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen ein Konkurrenzverhältnis besteht. Abgerundet wird die Arbeit durch eine Darstellung des Konkurrenzverhältnisses anhand ausgewählter Anwendungsbeispiele. Darauf aufbauend muss der Frage nachgegangen werden, ob unter Beachtung des jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts die Passivierung einer Verbindlichkeits- oder einer Drohverlustrückstellung als gerechtfertigt erscheint.