Die Untersuchung erhellt die wiederkehrenden Vorgehensweisen und Ursachen des Genozids. Erreicht wurde dies durch Urteilsanalysen von acht Verfahren zu 25 Angeklagten vor internationalen Strafgerichtshöfen. Über alle untersuchten Genozide hinweg stechen die Faktoren Bedrohungsszenarien, Autorisierung und Dehumanisierung hervor. Es ist eine Eigenschaft des Genozids, dass sich die gesellschaftlich dominante Bevölkerungsgruppe - meist die Mehrheit - von der genozidalen Opfergruppe bedroht fühlt. Der Genozid wird in diesem Zusammenhang als "Bedrohungsabwehr" eingesetzt. Sowohl die Bedrohungsassoziation als auch der Bedrohungsgrad werden verstärkt, indem auf die Andersartigkeit der Opfergruppe verwiesen wird, wonach sie von Natur aus nicht anders könne, als die dominierende Bevölkerungsgruppe anzugreifen.
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