Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Fakultät für Wirtschafte und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Welt schaut nur zu“ titelte Spiegel-Online Ende Mai dieses Jahres: „Syriens Diktator Assad lässt die eigene Bevölkerung liquidieren, die Weltgemeinschaft sieht tatenlos zu. Ein militärisches Eingreifen des Westens ist im Uno-Sicherheitsrat gegen Russlands Widerstand nicht durchsetzbar.“ Gut ein Jahr nach dem „arabischen Frühling“ und dem militärischen Eingreifen in Libyen hat sich die Lage auch in Syrien derart verschärft, dass abermals abzuwägen ist, wie einer innerstaatlichen Gewalteskalation Einhalt geboten werden könnte. Nahezu selbstverständlich erscheint ein militärisches Eingreifen als denkbare Option. Mehr als zehn Jahre zuvor hatte man eben diese Option schon im Zuge der Kosovo-Krise gegen den Widerstand Russlands, auch ohne Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), gewählt. Der hierdurch (erneut) forcierte, bis dato anhaltende Grundsatzdiskurs um solch vermeintlich „gute“ Gewaltanwendungen wird in seiner fortlaufenden, immensen Relevanz durch die Ereignisse in Syrien leider nochmals unterstrichen wird. Gleich ob als (gerechter) Krieg, humanitäre Intervention, militärische Intervention oder neuerdings als Erfüllung einer Handlungspflicht unter dem Diktum der Schutzverantwortung, militärische Gewaltanwendungen von Staaten gegen bzw. innerhalb eines anderen Staates sind nicht erst seit dem Ende des Ost-West-Konflikts beständiger Teil der internationalen Staatenpraxis. Ihre (normative) Rechtfertigung lässt sich prinzipiell bis in die Antike zurückverfolgen. In der post-bipolaren Ära seit Beginn der 1990er Jahre erfolgten sie als „Interventionen“ jedoch unter scheinbar anderen Voraussetzungen, was mit Hilfe der attributiven Ergänzung „humanitär“ sprachlich auf den Punkt zu bringen versucht wurde. Unter den veränderten Vorzeichen einer neuen Weltordnung keimten neue Friedenshoffnungen, welche sogleich durch nunmehr offen zu Tage tretende innerstaatliche Krisen und Konflikte konterkariert wurden. Die in diesem Zusammenhang bis heute beständig erfolgten Interventionen bzw. die dahinter stehenden Interventionskonzepte sind ihrem „humanitären“ Anspruch nach auf die Beseitigung eines Übels gerichtet. [...]