Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 2,0, Karl-Franzens-Universität Graz (Philosophie), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beginnt mit einer Besprechung mehrerer Aufsätze in einem Sammelband der UNESCO. Man merkt in den erörterten Texten unterschiedliche Auffassungen von den Menschenrechten. Charles Taylor argumentierte im Sinne persönlicher und unveräußerlicher Rechte, wobei er in der Tradition der englischen Aufklärung stand. Meine humanistischen Kommentare zu diesem Text bringen ein persönliches Engagement für Kinderrechte zum Ausdruck. Es folgt eine Besprechung der Meinungen von John Humphrey und Richard Tuck über die UN-Charta der Menschenrechte, wobei die Texte dieser beiden Autoren einander ergänzen. Außerdem wird ein Text von V. N. Kudryatsev zusammengefasst, der als Kontrast zu den anderen Texten die problematische sowjetische Menschenrechtsauffassung darstellt. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wird erwähnt. Anschließend werden soziale Menschenrechte und das Recht auf Freiheit von Zwang von mir gegenübergestellt, Fragen des Kulturrelativismus angeschnitten und das Naturrecht sowie der Utilitarismus als Menschenrechtsbegründungen angeführt. Auch wird kurz auf Fachliteratur Bezug genommen, etwa auf "Eine Philosophie der Menschenrechte" von Heiner Bielefeldt. Den Abschluss bildet eine Fallstudie über Menschenrechtsverletzungen in der Dritten Welt, basierend auf den Berichten von Amnesty International.
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