Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Volkswirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Probleme der Finanz- und Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 10. Dezember 2009 beherrschte eine Nachricht die deutschen Schlagzeilen: „Bund macht 100 Milliarden € neue Schulden“. Laut einer Tischvorlage des Finanzplanungsrates müssen für den Bundeshaushalt 2010 Kredite in Höhe von 86 Milliarden € für den Kernhaushalt und zudem 14,5 Milliarden € für Nebenhaushalte aufgenommen werden. Dies würde zu mehr als einer Verdoppelung des Schuldenrekordes von 40 Milliarden € im Jahr 1996 führen. Das Staatsdefizit würde somit eine Höhe von 6% erreichen (vgl. FAZ 2009). Der gesamtstaatliche Schuldenbetrag ist in den letzten Jahrzehnten auf über 1,5 Billionen € angestiegen. Etwa 15% der Gesamtausgaben des Bundes, also fast 42 Milliarden €, werden benötigt, um die jährlichen Zinszahlungen abzudecken. [.....] Es besteht somit die Notwendigkeit, diesem Trend der zunehmenden Verschuldung sowohl absolut als auch relativ zum BIP entgegenzuwirken. Doch wie soll die deutsche Finanzverfassung reformiert werden, um langfristig einen ausgeglichenen Bundeshaushalt gewährleisten zu können? Um diese Frage beantworten zu können, betrachte ich zunächst die aktuelle Lage der Gesetzgebung. Mit der in diesem Jahr verabschiedeten „Schuldenbremse“, die 2011 in Kraft treten soll, gibt es bereits ein erstes Bemühen um eine verstärkte Haushaltskonsolidierung. Entstanden ist diese Neuerung durch die im März 2007 ins Leben gerufene Föderalismuskommission II. Ihre Ideen und Überlegungen und die daraus resultierende Gesetzesänderungen möchte ich kurz vorstellen, um die aktuelle Lage bewerten zu können. Danach gehe ich auf die Reformvorschläge von Lars Feld und Thushyanthan Baskaran ein. Ihr Hauptkritikpunkt an der deutschen Finanzverfassung liegt in der fehlenden Steuerautonomie. Anhand des Beispiels der Schweiz zeigen sie, welche positiven Effekte von einer größeren Eigenverantwortung der Kantone ausgehen. Die „Schuldenbremse“ wird größtenteils positiv bewertet. Lediglich einige kleinere Verbesserungsvorschläge werden hier angebracht. Des Weiteren stelle ich als einen Gegenentwurf die Reformansätze von Peter Bofinger vor. Für ihn stellt die Schuldenbremse eine unnötige Einschränkung der fiskalischen Möglichkeiten dar. Sein Konzept präferiert einen Schuldenabbau durch höhere Steuereinnahmen. Zum Schluss stelle ich die verschiedenen Ansätze gegenüber, versuche, die Gemeinsamkeiten und Gegensätze herausarbeiten, um die Möglichkeiten weiterer Reformen in diesem Bereich abschließend bewerten zu können.