Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Zur Theorie pädagogischen Handelns, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Seminar „Zur Theorie pädagogischen Handelns“ beschäftigte sich anhand von vielseitiger Literatur und Textarbeit mit der Erläuterung von Themen wie „Handlung“, „pädagogische Handlung“ und „pädagogisch professionelle Handlung“ um ein vorläufiges Themenverständnis zu erlangen. Zunächst stellten wir fest, dass es ähnliche Ausdrücke für den Begriff Handeln gibt, die auf grundsätzliche Unterschiede des Begriffs hinweisen. Wir erarbeiteten, dass Handeln von Aristoteles in „techne“ (technisches Handeln), „praxis“ (Handeln, dass sein Ziel in sich selbst hat) und „poiesis“ (künstlerisches, kreatives Handeln) differenziert wird. Eine „Theorie pädagogischen Handelns“ muss sich dann mit der Frage beschäftigen, welcher Art ein solches Handeln ist. Auf der „techne- Ebene“ ist Erziehung als Handlung eine Anwendung von Techniken der Menschenführung, auf der „poiesis- Ebene“ bedeutet Erziehung als Handlung ein kreatives und künstlerisches Tun und auf der Ebene „praxis“ stellt Erziehung als Handlung eine Ermöglichung der Realisierung von Strebenszielen der Menschen dar. „Praktische Handlungen“ finden in sozialen Kontexten statt und beziehen sich primär auf Sprechhandlungen. Deshalb werden diese Handlungen als soziale oder kommunikative Handlungen bezeichnet. „Pädagogische Handlungen“, so erarbeiteten wir es, sind Teil kommunikativer Handlungen und somit eine Sonderform praktischer Handlungen und müssen, wie alle Handlungen dieser Art, interpretiert werden. Wir stellten fest, dass Handlungsformen wie z.B. jemanden „auszeichnen“ oder „ tadeln“ nicht an sich pädagogisch sind, sondern erst dann, wenn sie als „Technik“, „Praxis“ oder als „Poiesis“ eingeordnet werden. Bezüglich der genauen Bestimmung von „Handlungen“ stellte sich im Seminar heraus, dass Handlungen Sprechhandlungen sind und das es immer einen Zusammenhang zwischen Sprache und Handeln gibt. Handlungen können aber auch als ein Teil von Tätigkeiten gesehen werden, so z.B. als Handeln in der Institution Familie mit der Handlungsform Erziehung als Aufgabe. Des Weiteren wurde festgestellt, dass Handlungen nach bestimmten Urteilskriterien beurteilt werden können (Sitten, Konventionen etc.) und auf Grund ihrer Zweckhaftigkeit als Handlungen definiert werden.