Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte, Universität zu Köln (Institut für Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Schwerpunktbereichsseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Untreuetatbestand trifft das moderne Wirtschaftsleben auf die dogmatischen Grundlagen des Vermögensstrafrechts. Die unredliche Vermögensverwaltung als strafbare Handlungen rückte bereits vor einiger Zeit in den Fokus des Wirtschaftsstrafrechts. Die Untreue ist, neben dem Betrug, der Grundtyp des Wirtschaftsverbrechens. In jüngerer Zeit hat eine Erscheinungsform der Untreue in der Rechtsprechung wegen ihres Bezugs zur Schadensdogmatik des § 266 StGB besondere Bedeutung erlangt. Die Rede ist von der Bildung und Führung schwarzer Kassen. Hat sich der Angestellte eines Unternehmens, der verdeckte Konten unterhält und allein von deren Existenz weiß, wegen Untreue strafbar gemacht? Die Antwort auf diese Frage hängt sehr von dem Verständnis des Schadensbegriffs bei § 266 StGB ab. Ziel dieser Arbeit ist eine an den Problemschwerpunkten der Rechtsprechung orientierte Darstellung des Schadensbegriffs der Untreue. Praktischer Bezugspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Strafbarkeit des Unterhaltens schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das kriminalpolitische Phänomen der schwarzen Kassen. Diese werden im Laufe der Arbeit, besonders bei der Analyse ausgewählter Urteile, immer wieder eine Rolle spielen. Den Schwerpunkt bildet der Schadensbegriff selbst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schadensbegriff der Untreue liegt ein weiteres Augenmerk der Untersuchung auf der Figur des Gefährdungsschadens. Teil der Schadensproblematik ist insbesondere eine Analyse der Beschlüsse des 2. Senats im Fall "Kanther" und im Fall "Siemens/ENEL".
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