Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union (EU) feiert ihr 50jähriges Bestehen. Am 25. März 1957 wurde der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet. Die EU verfolgt seither das Ziel, für fast 500 Millionen BürgerInnen in mittlerweile 27 Mitgliedstaaten einen Raum der Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte zu verwirklichen. Aber inwiefern werden von diesen Grundsätzen in der Praxis Gebrauch gemacht? Immer wieder stoßen wir innerhalb der EU auf Fälle von Diskriminierung. Dies geschieht auf vielen Ebenen, von der Gleichberechtigung der Frauen bis hin zu Diskriminierung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft oder religiöser Bekennung. Inwieweit ist hier das von der EU aufgestellte Subsidiaritätsprinzip, das mit der Begründung zur Dezentralisierung eingeführt wurde, für den europäischen Integrationsprozess förderlich oder eventuell sogar ein Hindernis? Die vorliegende Arbeit soll zeigen, wozu die EU in der Lage ist und wie sie ihre Macht ausübt. Im nachfolgenden Teil wird der Begriff der Subsidiarität erläutert und seine Bedeutung in der EU dargelegt. Trotz der hohen Relevanz dieses Prinzips, kann in dieser Arbeit wegen der umfangreichen Thematik leider nicht näher darauf eingegangen werden. Anschließend wird sich mit der Erfordernis einer Antidiskriminierungsrichtlinie und deren Umsetzung ins nationale Recht befasst. Hierfür wird kurz erläutert, wie es zu dieser Richtlinie kam und warum sie für die EU für notwendig befunden wurde. Zuletzt, wird das Subsidiaritätsprinzip aus einer anderen Perspektive betrachtet. Aufgrund dessen, das keine präzisen Angaben für die Kompetenzabgrenzung bestehen, kann im Rahmen dieser Arbeit nur oberflächlich die Thematik behandelt werden.
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