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Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht), Veranstaltung: Magisterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung bzw. Bestrafung wegen derselben Tat ist nicht allein grundgesetzlich (Art. 103 Abs. 2 GG), sondern zugleich völker- (Art. 14 Abs. 7 IPbpR) und europarechtlich (Art. 4 Protokoll Nr. 7 zur MRK) abgesichert. Im transnationalen Bereich häufen sich in zunehmendem Maße die praktischen Probleme, wie sich eine rechtskräftige Aburteilung in einem…mehr

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Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht), Veranstaltung: Magisterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung bzw. Bestrafung wegen derselben Tat ist nicht allein grundgesetzlich (Art. 103 Abs. 2 GG), sondern zugleich völker- (Art. 14 Abs. 7 IPbpR) und europarechtlich (Art. 4 Protokoll Nr. 7 zur MRK) abgesichert. Im transnationalen Bereich häufen sich in zunehmendem Maße die praktischen Probleme, wie sich eine rechtskräftige Aburteilung in einem Erstverfolgerstaat auf die Strafverfolgung im Zweitverfolgerstaat auswirkt. Innerhalb der Europäischen Union gibt es mittlerweile ein solches Verbot der Mehrfachverfolgung bzw. -bestrafung in Art. 54 SDÜ - eine zentrale Regelung, die einerseits den Strafverfolgungsbehörden mancherorts noch unbekannt zu sein scheint, deren Fortentwicklung wiederum andererseits von der Strafrechtswissenschaft angestrengt wird. Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit von Art. 54 SDÜ ist das Vorliegen "derselben Tat". Die beiden wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Tatbegriff gehen dahin, wieweit die angeklagte/abgeurteilte Tat reicht (Umfang der Tat) und wann eine Tat ungeachtet einiger Unterschiede in Tatort, Tatzeit und/oder Deliktscharakter noch mit der angeklagten/abgeurteilten Tat (Identität der Tat) übereinstimmt. Während zum ersten Themenkomplex bereits eine Fülle von nationaler und internationaler Literatur ergangen ist, gibt es derweil erst wenige Beiträge zu der Tatidentität in Art. 54 SDÜ. Die vorliegende Begutachtung nimmt sich dieses letztgenannten Gesichtspunktes an und erläutert - nach einer einführenden vergleichenden Betrachtung des prozessualen Tatbegriffs, wie er seit 1871 von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgefasst wird - die Grundsätze der erst jüngst ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Näheres über den Autor erfahren Sie unter http://www.home.uni-osnabrueck.de/skische.

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