Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 2,0, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Seminar Gesundheitsökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1 Wettbewerb im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen unterliegt derzeit international auch national einem tief greifenden Wandel, der sich mit den Schlagworten Industrialisierung, Privatisierung und Fusionen andeuten lässt. Andererseits wird er von zahlreichen Reformen beeinflusst, die in ihrer Gesamtheit bedingen, dass der Gesundheitsmarkt ständig Veränderungen ausgesetzt ist. Über den „richtigen“ Weg für das Gesundheitswesen wird in Deutschland politisch heftig gestritten. In den letzten Jahren hat sich jedoch der politische Wille durchgesetzt das System wettbewerblich auszurichten und folglich mit mehr wettbewerblichen Instrumenten zu versehen, um das Ziel der Effizienz zu erreichen. Der Wettbewerb unter den Leistungsanbietern im Krankenhaussektor, bei Ärzten, Apothekern wie auch bei Krankenkassen wird diesen Prozess verschärfen und eine Ökonomisierung vorantreiben.2 Beobachtet man diese Tendenzen, scheint es, dass neben gesundheitsökonomischen Fragestellungen auch die wettbewerbs- rechtliche Sicht relevant ist. Die Fragen lauten: Wie kann man die schädlichen Nebenfolgen des Wettbewerbs begrenzen? Ob und inwieweit sind Angebot und Nachfrage von Dienst- und Sachleistungen im Gesundheitssektor als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gekennzeichneten Wirtschaftsordnung anzusehen? Handelt es sich um einen besonderen Markt auf dem ausschließlich der Grundsatz der Solidarität gilt? Dies ist in der Rechtsprechung bisher nicht für alle, für den Gesundheitsbereich relevanten Bereiche geklärt und ist deshalb in der Literatur strittig geblieben. Deutlich wird aber, dass mit dem fortschreitenden Implementieren von Wettbewerbselementen auch kartellrechtliche Probleme einhergehen, die eine eingehende Bewertung erfordern. 1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit Ziel dieser Arbeit ist es die These zu belegen, dass Wettbewerbsrecht Anwendung im Gesundheitswesen finden sollte, um schädliche Wettbewerbsbeschränkungen entgegenzuwirken.