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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellte sich mir, ob der beobachteten zögerlichen Entwicklung im deutschen Bildungssystem in Richtung einer gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder und dem damit verbundenen schwierigen Verhältnis zur heterogenen Gestaltung der Schülerschaft, immer mehr die Frage, welche Gründe angeführt werden können, um dieses soziologische Phänomen zu erklären. Einige andere Länder…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellte sich mir, ob der beobachteten zögerlichen Entwicklung im deutschen Bildungssystem in Richtung einer gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder und dem damit verbundenen schwierigen Verhältnis zur heterogenen Gestaltung der Schülerschaft, immer mehr die Frage, welche Gründe angeführt werden können, um dieses soziologische Phänomen zu erklären. Einige andere Länder scheinen keine Problematik in Vielfalt zu sehen und haben sie für sich als Gewinn, oder zumindest als annehmbares Miteinander, entdeckt und beurteilen die Ignoranz gegenüber natürlicher Vielfalt als befremdlich. Auch Domisch und Klein bestätigen: „Die Kanadier erklärten, [...], bei Ihnen dürfe der Staat Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Rasse nicht diskriminieren – auch wenn man dies in Deutschland vielleicht immer noch für selbstverständlich erachte“ (Domisch, Klein 2011, S. 176). Gibt es abseits der finanzpolitischen Diskussion in Bezug auf Inklusion und Integration noch weitere Aspekte, die Gründe liefern, eine Gesellschaft der Vielfalt zu verhindern (vgl. Speck 2011, S. 49 und Cloerkes 2001, S. 204-207, Muth 2012)? Und das, obwohl Dörner bezüglich der Finanzierung sicher ist, dass inklusive Beschulung lediglich in der Übergangsphase kostspielig werde (Körner 2011, S. 56). Liegt die Schwierigkeit in der Akzeptanz der Behinderung als eine Andersartigkeit, oder ist diese (vielleicht subjektiv) empfundene exkludierende Gesellschaftsstruktur eine nachweisbare und die gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich nur ein unerfüllbarer visionärer Wunsch? Gibt es vielleicht Beispiele, die (strukturelle) Alternativen zum deutschen Förderschulsystem darstellen? Dieser Thematik möchte ich mich in meiner Arbeit, unter anderem mittels der Beantwortung dieser Fragen widmen und dabei vorrangig auf die Betrachtung aus Sicht von Menschen mit einer geistigen Behinderung eingehen. Zuerst werde ich die UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen betrachten. Hier werde ich mich an die Schattenübersetzung des Netzwerks Artikel 3 e.V. halten, die 2009 eine korrigierte Fassung der zwischen Liechtenstein, Österreich, Deutschland und der Schweiz abgestimmten Übersetzung zur Verfügung stellt. Anschließend Erving Goffmans sozialkonstruktivistischen Ansatz vorstellen und das Etablierten-Außenseiter- Modell von Norbert Elias und John L. Scotson erläutern. [...]