Zurechnungsfragen stellen ein zentrales Problem des Rechts dar. Hinter dem uneinheitlich verwendeten Begriff verbergen sich grundlegende philosophische, ethische und juristische Fragen über die Zuordnung von Verantwortung. Alexander Hobusch unternimmt den Versuch, den Begriff einer rechtlichen Zurechnung zu definieren und handhabbar zu machen. Mithilfe einer induktiven Untersuchung von Einzelproblemen aus dem Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht werden die abstrakten Wertungen hinter dem Phänomen Zurechnung offengelegt, zusammengetragen und systematisiert. Aus diesen entwickelt er danach eine umfassend anwendbare allgemeine Zurechnungstheorie, welche die rechtliche Zuordnung von Verantwortung erklärbar macht. Er erprobt diese an drei umstrittenen Zurechnungsproblemen des Parteienrechts: Für die Reichweite des Parteibegriffs am Beispiel der parteinahen Stiftungen, für die Zurechnung von Anhängerverhalten im Rahmen des Parteiverbots und für die finanzierungsrechtliche Zurechnung von Wahlkampfaktionen Dritter bietet der Autor eine neuartige argumentative und methodische Erschließung an. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf; 2017 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Düsseldorf; Rechtsreferendariat am Landgericht Wuppertal; 2022 Promotion.
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