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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg (Fachbereich Betriebswirtschaft und Recht), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Kompetenzfragen sind Machtfragen!“ In Zeiten, in denen wichtige Reformen und Entscheidungen viel zu oft in Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen auf der Strecke bleiben, ist die Frage nach der Zuständigkeit oft die Frage nach Stillstand oder Fortbewegung. Gerade innerhalb einer Staatengemeinschaft wie der EU, in der 25 verschiedenen Nationen mit unterschiedlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg (Fachbereich Betriebswirtschaft und Recht), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Kompetenzfragen sind Machtfragen!“ In Zeiten, in denen wichtige Reformen und Entscheidungen viel zu oft in Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen auf der Strecke bleiben, ist die Frage nach der Zuständigkeit oft die Frage nach Stillstand oder Fortbewegung. Gerade innerhalb einer Staatengemeinschaft wie der EU, in der 25 verschiedenen Nationen mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Kulturen an einem Tisch sitzen und unser aller Zukunft lenken, sind klare Kompetenzen notwendig, um klare Entscheidungen treffen zu können. Im Zuge dieser zunehmenden Europäisierung wird gerade die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten ein immer wichtigerer Faktor, da das bestehende System als zu komplex, unsystematisch, wenig transparent und in vielen Bereichen defizitär wahrgenommen wird. Sie wird heute deshalb zu Recht vielfach als eine der Schlüsselfragen, wenn nicht als die Kernfrage der europäischen Einigung angesehen. Die Grundproblematik ist hierbei aus deutscher Sicht nicht neu. Stellt sich in Europa die Frage, ob eine Entscheidung auf der höchsten Ebene der EU mit ihrem „Machtzentrum“ in Brüssel oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu treffen ist, so kann man hierzu auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und den 16 Länderparlamenten vergleichen. Auf nationaler Ebene ist dieses System – zumindest theoretisch – durch die Normen des Grundgesetzes geregelt. Einen neuen Ansatz in der Frage nach der Kompetenz in Europa bietet jetzt die neue EU-Verfassung, die am 29.10.2004 in Rom durch die EU-Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Ausgehend von der neuen EU-Verfassung beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage nach den Zuständigkeiten und Kompetenzverteilungen auf EU-Ebene und vergleicht diese mit den vergleichbaren Normen des deutschen Grundgesetzes. Hierbei werden zum einen die Gemeinsamkeiten aber auch die Unterschiede der beiden Systeme herausgearbeitet und gegenübergestellt. Im abschließenden Fazit wird dann der Frage nachgegangen, in wie weit die beiden Systeme den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.