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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,9 / 88 Punkte, , Veranstaltung: Ausbildereingungsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden müssen. Diese Kenntnisse sind für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte…mehr

Produktbeschreibung
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,9 / 88 Punkte, , Veranstaltung: Ausbildereingungsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden müssen. Diese Kenntnisse sind für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte Kreditgewerbe auf einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Bank beruht.