Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Soziologie), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte der Bundesrepublik ist eng mit einem äußerst lebhaften Migrationgeschehen verbunden. Insgesamt zogen seit den 1950er Jahren mehr als 30 Millionen Personen ins Land, weitaus die meisten verließen es wieder. Viele aber ließen sich dauerhaft in der Bundesrepublik nieder, die dem zu Folge de facto seit ihrer Gründung ein Einwanderungsland war. 1997 waren von 82 Millionen in der Bundesrepublik wohnhaft Gemeldeten nur rund 66 Millionen Personen im Inland geboren und gleichzeitig immer deutsche Staatsbürger gewesen. Je nach wirtschaftlicher Situation in der Bundesrepublik und der politischen „Großwetterlage“ der Welt wurden diese Personen aus unterschiedlichen Motiven zu unterschiedlichen Bedingungen aufgenommen. Erst in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre aber setzte sich in der politischen Diskussion des Landes die Erkenntnis durch, dass es einer umfassenden Regelung bedarf, um die Migration nach Deutschland und den Aufenthalt der hier lebenden Ausländer regeln und steuern zu können. Diese Arbeit zielt darauf, Determinanten, Kontroversen und Konzepte bezüglich der Migration in die Bundesrepublik in historischer und aktueller Perspektive zu skizzieren. Flucht und Vertreibung ehemaliger Staatsangehöriger des deutschen Reiches zwischen 1945 und 1949 wird dabei kein Gegenstand der Ausführungen sein, ebenso wenig wie die Übersiedelung von Personen aus der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1949 und 1990. Geschildert wird im ersten Abschnitt die Migration von ausländischen Arbeitskräften, Aussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern. Den Mittelabschnitt bildet in aller Kürze eine Zusammenfassung des ersten Schrittes in eine neue Richtung der Ausländerpolitik, die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts. Der dritte und letzte Teil der Arbeit skizziert das Ringen um ein neues Konzept: die Diskussion um das geplante Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung. Die Frage, ob und inwieweit sich die Migranten, die den genannten Gruppen zugerechnet werden in die bundesrepublikanische Aufnahmegesellschaft integrieren konnten, würde allein schon wegen der kontrovers diskutierten Frage, was unter Integration verstanden werden soll und wie diese gemessen werden kann, den Rahmen dieser Arbeit sprengen und wird somit außen vor gelassen.