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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: gut (5,0 in CH), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als reflektierende Theorien über die Rechtswissenschaften und den Rechtsbegriff ergründen verschiedene Rechtstheorien auf jeweils unterschiedlichen Wegen die Logik und das Selbstverständnis des Rechts. Dabei gibt es einerseits solche Theorien, die Recht lediglich beobachten, also aus einer externen Sichtweise Recht ergründen, und andererseits teilnehmende Theorien, die an der Verwirklichung des Rechts mitwirken. Sowohl der Utilitarismus als auch die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: gut (5,0 in CH), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als reflektierende Theorien über die Rechtswissenschaften und den Rechtsbegriff ergründen verschiedene Rechtstheorien auf jeweils unterschiedlichen Wegen die Logik und das Selbstverständnis des Rechts. Dabei gibt es einerseits solche Theorien, die Recht lediglich beobachten, also aus einer externen Sichtweise Recht ergründen, und andererseits teilnehmende Theorien, die an der Verwirklichung des Rechts mitwirken. Sowohl der Utilitarismus als auch die Prozedurale Rechtstheorie sind zwei bekannte, allerdings sehr unterschiedlich konzipierte Rechtstheorien. Während der Utilitarismus als Nützlichkeitsethik und Philosophie des Glücks einen Namen hat, gehört die Prozedurale Rechtstheorie der Deontologie, der Pflichtenethik, an und ist damit Teil der Gegenströmung des Utilitarismus. Nicht der Nutzen, sondern die Gerechtigkeit wird hier als höchster Wert angesehen. Was genau die beiden so unterschiedlichen Theorien ausmacht, worin ihre jeweiligen Vor- und Nachteile liegen und in welchen Bereich der pluralistischen Grundsätzlichkeit sie einzuordnen sind, wird im Rahmen dieser Arbeit untersucht. Doch gibt es nicht nur Differenzen zwischen nützlichkeitsorientiertem und gerechtigkeitsbestrebtem Denken: In mancher Hinsicht vermögen die Rechtskonzeptionen sich einander anzunähern, wie in einem Theorienvergleich aufgezeigt wird.