Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte - Amerika, Note: 3,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: HS Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Neuere Untersuchungen der US-Menschenrechtspolitik kommen zu dem Schluss, dass der Regierung Carter von Anfang an bewusst war, dass die Ausrichtung der Außenbeziehungen an menschenrechtlichen Grundsätzen uneinheitlich und kein allumfassendes Kriterium der Regierungspolitik sein könne. Die US-Menschenrechtspolitik von 1977-1981 war eine Abwendung von der als unzeitgemäß erachteten Eindämmungs- und Machtpolitik vorangegangener Administrationen. Carter wandte sich vom Ost-West Konflikt und der Vorstellung einer bipolaren Weltordnung ab. Stattdessen wollte er die Außenpolitik an die Erfordernisse einer multipolaren Welt anpassen. Nach gegenwärtigem Wissensstand standen menschenrechtliche Erwägungen vor allem im späteren Verlauf von Carters Regierungszeit stets hinter nationalen Sicherheitsbelangen zurück. In literaturwissenschaftlich-vergleichender Perspektive soll in dieser Arbeit die Frage geklärt werden, ob die Einbindung von Menschenrechten in die Regierungspolitik Carters tatsächlich einen Bruch in der amerikanischen Tradition darstellt oder nicht. Dabei geht es nicht um eine Bewertung der reformerischen Rhetorik, noch um eine unmittelbare Bewertung des Erfolges oder Misserfolges der Menschenrechtspolitik. Welche zivilgesellschaftlichen Entwicklungen und institutionellen Veränderungen führten zur Menschenrechtspolitik der Carter-Regierung? Welche Rolle spielten die außenpolitischen Vorgaben vorangegangener Administrationen? Welche Resultate der Menschenrechtspolitik - sowohl positive als auch negative - zeigen ihre Wirkung bis heute?
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