Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Region: Südosteuropa, Note: 1,3, Universität Münster (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: HS Krisen- und Konfliktprävention, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ethnisch-territorialen Krisen und Kriege auf dem Balkan im Verlauf der 90er Jahre haben in Bezug auf verschiedenste weltpolitische Akteure dazu geführt, dass das Thema Sicherheitspolitik neu überdacht werden musste. Die klaren machtpolitischen Verhältnisse zwischen Ost und West während des Kalten Krieges waren überwunden, so dass man sich Anfang der 90er Jahre zunächst in einer Euphorie über die vielzitierte „Jahrhundertchance“ zur kollektiven Konfliktlösung befand. Durch Dokumente wie etwa die KSZECharta von Paris (1990) wurde das generelle Vertrauen auf die „Lösbarkeit von Konflikten durch Kooperation und Integration“ (Rohloff 1999: 26) dokumentiert. Das bedeutete einen deutlichen Ansehensgewinn der Vereinten Nationen als zukünftiger Wahrer des Weltfriedens. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft begann man mit der Entwicklung einer eigenständigen europäischen Sicherheitsarchitektur, der sog. Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Währenddessen schien die NATO, Hauptakteur des Kalten Krieges, angesichts des Wegfalls der Bedrohung durch den Warschauer Pakt ein wenig desorientiert. Doch schon bald zeigte sich, dass die vielumjubelte Transformation der ost- und vor allem südosteuropäischen Staaten nicht so problemlos vor sich ging wie erhofft. Der Vielvölkerstaat Jugoslawien zerbrach angesichts gravierender wirtschaftlicher Probleme und des seit kurzem unter der titoistischen Decke hervorbrechenden Nationalismus. Nun zeigte sich nur all zu gut, dass von einer funktionsfähigen europäischen Sicherheitsarchitektur längst noch nicht die Rede sein konnte. Es herrschte Uneinigkeit unter den EG-Staaten in fast allen Punkten, angefangen von der Frage der diplomatischen Anerkennung Sloweniens und Kroatiens bis hin zur Suche nach den geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der sog. „ethnischen Säuberungen“. Und so kam Ende der 90er Jahre doch wieder die NATO, mit neuem Strategiekonzept, ins Spiel. Mit ihrer militärischen Intervention in den Kosovo-Konflikt hat sie sicherlich eine „Zäsur in den Internationalen Beziehungen“ (Rohloff 1999: 1) markiert. Was bedeutet diese Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltmonopols für die internationale Sicherheitspolitik und speziell für die Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsstrukturen? Wird das Gewaltverbot aus Artikel 2, Ziffer 4 der UN-Charta nun zum Interventionsgebot? Wie wägt man die Verteidigung von Menschenrechten gegenüber der Wahrung staatlicher Souveränität ab? [...]