Ein Frauenarzt ist wegen Verstoßes gegen den §218 StGB, den so genannten Abtreibungsparagraphen in drei Fällen angeklagt. Die drei Fälle aus seiner Praxis: Eine kinderreiche Arbeiterin kann ihre Familie nicht länger ernähren. Eine Sechzehnjährige ist vergewaltigt worden und will das Kind nicht austragen. Ein schwangeres Mädchen stirbt, nachdem es vom Arzt abgewiesen wurde und zu einer Engelmacherin gegangen ist. Der Arzt wird für schuldig befunden und verurteilt.