Weder die Problematik noch der Begriff des Erbschleichens ist gesetzlich definiert oder gesellschaftlich klar eingeteilt. Zu diesem Thema gibt es keinen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Vorschriften, noch eine Fülle von Literatur oder Beiträgen, die Betroffenen eine dringend erforderliche Hilfestellung geben könnten. Einzig Erich Mühsams scharfsinnige Satire aus dem Jahr 1905 bildet da eine Ausnahme, denn der Autor hat hier an 25 konkreten Fallbeispielen brillant demonstriert, wie und auf welche Art und Weise erbgeschlichen wird, allerdings, wie es die Geschichten ja auch beweisen sollen, stets mit negativem Ausgang für die Erbschleichenden. Über die Gründe der gegenwärtigen Zunahme von Erbschleicherei darf man natürlich gern spekulieren, aber auch hier zeigt uns dieser Umstand, das seine Erbtanten-Psychologie bis heute nichts an ihrer Aktualität eingebüßt haben dürfte.
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