Immer wieder wird beklagt, wie unzureichend das Grundstudium die Absolventen der Fachhochschulen für Sozialarbeit vorbereitet. Die Idee der Einrichtung eines Aufbaustudienganges für Akteure in der Straffälligenhilfe ist insofern keineswegs neu. Neben anderen Publikationen hat sich die Zeitschrift Bewährungshilfe (BewHi) in mehreren Ausgaben schwerpunktmäßig mit Fragen der Aus- und Fortbildung, der Spezialisierung und der Qualifizierung für im Arbeitsfeld Straffälligenhilfe tätige Sozialarbeiter beschäftigt. Bereits im Jahr 1998 sollte nach der Absicht einer Autorengruppe in Kooperation mehrerer Hochschulen, von Praktikern und dem Bildungswerk der Deutschen Bewährungshilfe e.V. (DBH) ein Aufbaustudium Recht und Kriminologie in der Strafrechtspflege angeboten werden. Waren es zuvor Überlegungen, einen Aufbaustudiengang einzurichten, der durch berufsbegleitende Qualifizierung diesem Mangel abhilft, sind es nun Konzepte für einen nicht-konsekutiven, berufsbegleitenden Masterstudiengang. Diese Arbeit geht der Frage nach, was bislang die Implementierung eines solchen Ausbildungsganges für Absolventen einer Fachhochschule für Sozialarbeit in Deutschland verhindert hat. Paul Reiners, Jahrgang 1952, Kriminologe und Polizeiwissenschaftler M.A., Dipl. Sozialarbeiter,arbeitet seit 1978 hauptberuflich in den Sozialen Diensten der Justiz in NRW
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