"Für ein Verbot reicht es demnach aber nicht aus, wenn eine Partei nur darauf ausgerichtet ist, diese freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Sie müsse vielmehr ihr Ziel überhaupt erreichen können und planmäßig darauf hinarbeiten.":"'DAS' DEUTSCHE BVERFGERMANIA" MUTET MITTLERWEILE EIN WENIG AN, WIE DIE GERMANISCHE VARIANTE DER "QUEEN MUM". SIE IST BETAGT, TRITT NIMMERMÜDE LÄCHELND UND WINKEND AUF IHREM FREIEM GROßTANKER DER GERECHTIGKEIT "FGDG IV" IMMER DANN AUF, SOBALD DAS VOLK TROTZ SEINER TREUE UND SEINES GLAUBENS UNMÜTIG SCHEINT UND SO DER "RICHTUNG" WIE AUCH DES "TROSTES" DER VERGEWISSERUNG BEDARF, ALS VOLKSSOUVERÄN DIE HOSEN DES RECHTSSTAATSPRINZIPS UND DER GRUNDRECHTE SCHEINENDS ANZUHABEN. :Man muß sich fragen und zugleich wundern, warum man hierzulande vor dem 2. Weltkrieg in der Lage gewesen war die FDG der Weimarer Republik zu verwehren, nach dem 2. Weltkrieg die KPD zu verbieten, mittels Radikalenerlaß zahlreiche Lehrer an oder in der Ausübung ihres Berufes zu frustrieren bzw. hindern, doch Rechtsextremismus unter verschiedenen Etiketten hat bisher gewähren lassen.Einem Artikel der Huffington Post zufolge warb die deutsche Polizeigewerkschaft 2014 offenbar gegen ein Verbot der NPD und konterte die mit 250 Seiten bezeichnete Antragschrift zugunsten eines NPD-Verbotes aus den Reihen des Bundesrates. Das Extremste am Rechtsextremismus ist die Auslegung von Recht und Unrecht im Alltagsverständnis von Gebrauch und Hinnahme. Dies gilt insbesondere für diskrete "Denkverbote" inwieweit sich Rechtsextremismus in Politik und öffentlichem Dienst ganz latent allgemein verbreitet (hat). Die bisherige Behandlung dieser extremen Angelegenheit ist repräsentativ gesehen, nicht anders als stümperhaft zu bezeichnen.