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"Am ANFANG EINER ERÖRTERUNG SPRACHENRECHTLICHER REGELUNGEN steht die Frage, ob das positive Recht sprachliches Leben überhaupt ordnen kann. "IM VERHÄLTNIS ZUR SPRACHE AN SICH IST DAS RECHT UNTERGEORDNET."(ZITAT: Marie-Theres Tinnefeld, Der Schutz der Sprache als verfassungsrechtliche Aufgabe und die Form ihrer Verwirklichung)Zwecks ÜBERPRÜFUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT DER SPRACHE definieren und erörtern die folgenden Ausführungen den GEMEINSAMEN NENNER zwischen der BEURTEILUNG DER SPRACHE IM SINNE IHRER RICHTIGKEIT an sich und im ÜBERTRAGENEN SINNE DER SPRACHE IHRES RECHTS per se. Die RICHTIGE…mehr

Produktbeschreibung
"Am ANFANG EINER ERÖRTERUNG SPRACHENRECHTLICHER REGELUNGEN steht die Frage, ob das positive Recht sprachliches Leben überhaupt ordnen kann. "IM VERHÄLTNIS ZUR SPRACHE AN SICH IST DAS RECHT UNTERGEORDNET."(ZITAT: Marie-Theres Tinnefeld, Der Schutz der Sprache als verfassungsrechtliche Aufgabe und die Form ihrer Verwirklichung)Zwecks ÜBERPRÜFUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT DER SPRACHE definieren und erörtern die folgenden Ausführungen den GEMEINSAMEN NENNER zwischen der BEURTEILUNG DER SPRACHE IM SINNE IHRER RICHTIGKEIT an sich und im ÜBERTRAGENEN SINNE DER SPRACHE IHRES RECHTS per se. Die RICHTIGE SPRACHE und RECHTMÄßIGE SPRACHE GLEICHEN EINANDER IN BEZUG AUF RECHTSCHREIBUNG UND RECHTSPRECHUNG. Aus der RICHTIGEN PRIMÄRSPRACHE leitet sich das SEKUNDARDERIVAT DER RECHTSSPRACHE ab. Die ff gebrauchten Begriffe der PRÜFUNG, des PRÜFERS und PRÜFLING/GEPRÜFTEN stehen somit für beide parallel zu berücksichtigen Aspekte. Die BETONUNG DER NACHFOLGENDEN ABHANDLUNG geschieht zugunsten der allgemeinenNACHVOLLZIEHBARKEIT DER TYPISCHEN SITUATION DER SCHULISCHEN PRÜFUNG im Sinne der LEISTUNGSFESTSTELLUNG ZUR BEARBEITUNG EINES BESTIMMTEN ARBEITSAUFTRAGES DER PRÜFUNG. Hieraus lassen sich jedoch unmittelbare GLEICHHEITEN ZU ALLGEMEINEN LEBENSSITUATIONEN feststellen, deren SACHVERHALTE EINER PRÜFUNG DES/DER BETREFFENDEN GLEICHKOMMEN und letztlich ebenso einer BEURTEILUNG und BEWERTUNG unterliegen, wobei die KORREKTUR DES/DER BETREFFENDEN - in der Regel eine FINANZIELLE ODER KÖRPERLICHE STRAFE - zuletzt erfolgt und sich an dessen/deren Benotung - einem EINTRAG INS FÜHRUNGSZEUGNIS - ANSCHLIEßT.
Autorenporträt
Faust, C. M.Eine Kurzbiographie: Anfang - Erlernen - Lernen - Erleben - Leben - Ursprung: Kultur ist die lernende und lehrende Kunst, Leben zu aller Gunsten lebendig, unabhängig und offen zu gestalten, statt nahezulegen, es mit Aggregatzuständen scheinbarer Errungenschaften Einiger auszukleiden, sich als in dem Beschränkten leblos Innewohnender zwangsläufig zu beneiden und in diesem Zoo der Zivilisation bestaunt zu werden.:What did you learn in school today, Dear little boy of mine? I learned that war is not so bad, I learned about the great ones we have had, We fought in Germany and in France, And some day I might get my chance, And that's what I learned in school today, That's what I learned in school. (Neil Postman and Charles Weingartner, Teaching as a Subversive Activity)CONSTITUTION, SOULBIRTH; SCHOOL; STUDIES; WORK; LIFE; HOPE ..."THERE ARE THESE TWO YOUNG FISH SWIMMING ALONG, AND THEY HAPPEN TO MEET AN OLDER FISH SWIMMING THE OTHER WAY, WHO NODS AT THEM AND SAYS, 'MORNING, BOYS, HOW'S THE WATER?' AND THE TWO YOUNG FISH SWIM ON FOR A BIT, AND THEN EVENTUALLY ONE OF THEM LOOKS OVER AT THE OTHER AND GOES, 'WHAT THE HELL IS WATER?'(DAVID FOSTER WALLACE, THIS IS WATER)