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Offenbar ist ein gewisser Personenkreis von der "Verwirklichung von 'Tatbeständen'" nicht nur freigesprochen, sondern kann in reverso von der "Nichtverwirklichung" tatsächlich schadhaften Tuns oder/und Unterlassens zu Lasten hiervon Betroffener und Dritter bzw. tangibler Personen der Familie profitieren. Dies geschieht ähnlich einer Art Impunidade der "Gewissensreinheit bei der Pflichterfüllung im 'Namen des Volkes'" sozusagen zugunsten von Legalttätern als staatlich mit Würde verkleidete Illegalitäten. Das "Rechtsverständnis" dieses gewissen Personenkreises entspricht weniger dem…mehr

Produktbeschreibung
Offenbar ist ein gewisser Personenkreis von der "Verwirklichung von 'Tatbeständen'" nicht nur freigesprochen, sondern kann in reverso von der "Nichtverwirklichung" tatsächlich schadhaften Tuns oder/und Unterlassens zu Lasten hiervon Betroffener und Dritter bzw. tangibler Personen der Familie profitieren. Dies geschieht ähnlich einer Art Impunidade der "Gewissensreinheit bei der Pflichterfüllung im 'Namen des Volkes'" sozusagen zugunsten von Legalttätern als staatlich mit Würde verkleidete Illegalitäten. Das "Rechtsverständnis" dieses gewissen Personenkreises entspricht weniger dem Verfassungsrecht im Sinne der Bedeutung des einzelnen Bürgers und seinem Schutz vor "staatlichen Ein- und Zugriffen".Jenes "Rechtsverständnis" dieses gewissen Personenkreises pflegt eher ein "Rechtmachen gegenüber dem über- oder untergeordneten 'Dienstherrn'" [institutionell/persönlich (w/m)] als verkümmertem Versatzstück der Verfassungsgebung. Dieser Dienstherr ist nicht etwa das Volkssouverän mit dessen "Im Namen des Volkes" die "Titelträger" ihre "(Amts-)Würde stetiger Selbstbeweihräucherung aussetzen". Das Volk selbst - in dessen Namen jene "Rechtsverständnispfleger" eines gewissen Personenkreises eigene Rechtsgeschäfte betreiben - ist in Analogie zur Volkskammer der ehemaligen DDR als höchstem, konstitutionellen Organ praktisch bedeutungslos. Hierzu stellt sich die Frage ob und inwiefern das Parlament der Bundesrepublik als Volksvertretung im Prinzip nicht gleichrangig unbedeutend ist. Dieses besondere "Rechtsverständnis" im Verfassungsrechtsverständnis gedeiht annähernd inkognito als "Rechtsverständnispflege" jenes gewissen Personenkreises als RECHT AM BÜRGER ... VORBEI - https://www.chirbit.com/cmfaust
Autorenporträt
Faust, C. M.Eine Kurzbiographie: Anfang - Erlernen - Lernen - Erleben - Leben - Ursprung: Kultur ist die lernende und lehrende Kunst, Leben zu aller Gunsten lebendig, unabhängig und offen zu gestalten, statt nahezulegen, es mit Aggregatzuständen scheinbarer Errungenschaften Einiger auszukleiden, sich als in dem Beschränkten leblos Innewohnender zwangsläufig zu beneiden und in diesem Zoo der Zivilisation bestaunt zu werden.:What did you learn in school today, Dear little boy of mine? I learned that war is not so bad, I learned about the great ones we have had, We fought in Germany and in France, And some day I might get my chance, And that's what I learned in school today, That's what I learned in school. (Neil Postman and Charles Weingartner, Teaching as a Subversive Activity)CONSTITUTION, SOULBIRTH; SCHOOL; STUDIES; WORK; LIFE; HOPE ..."THERE ARE THESE TWO YOUNG FISH SWIMMING ALONG, AND THEY HAPPEN TO MEET AN OLDER FISH SWIMMING THE OTHER WAY, WHO NODS AT THEM AND SAYS, 'MORNING, BOYS, HOW'S THE WATER?' AND THE TWO YOUNG FISH SWIM ON FOR A BIT, AND THEN EVENTUALLY ONE OF THEM LOOKS OVER AT THE OTHER AND GOES, 'WHAT THE HELL IS WATER?'(DAVID FOSTER WALLACE, THIS IS WATER)