Die Schulungsunterlagen zum neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz im handlichen Taschenbuchformat.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung verpflichtet alle Berufskraftfahrer (LKW/Bus) nun alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen und in den Führerschein eintragen zu lassen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung verpflichtet alle Berufskraftfahrer (LKW/Bus) nun alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen und in den Führerschein eintragen zu lassen.