Das anwaltliche Kostenrecht der drei Ausbildungsjahre wird erklärt und übersichtlich dargestellt. Da die kostenrechtlichen Themen auf die einzelnen Lernfelder und Lernsituationen verteilt sind, ist es für die Auszubildenden hilfreich, wenn das gesamte Kostenrecht in diesem kleinen Büchlein zusammengefasst wird.
Unter Verstehen werden die kostenrechtlichen Vorschriften und die einzelnen Gebühren erklärt und Zusammenhänge dargestellt.
Unter Lernen wird der Stoff tabellarisch zusammengefasst, damit er leicht gelernt und wiederholt werden kann.
Unter Anwenden kann der gelernte Stoff in kleinen Fällen angewandt und geübt werden. Die Lösungen sind jeweils unter der Aufgabe, so dass die eigene Lösung überprüft werden kann.
Außer als Nachschlagewerk und Hilfe im Unterricht eignet sich diese Zusammenfassung auch gut für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und als Unterstützung für die tägliche Arbeit in der Kanzlei.
Die neuen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten des Kostenrechtsänderungsgesetzes sind berücksichtigt.
In der 4. Auflage wurden die ab 01.10.2021 geltenden Änderungen bei der Abrechnung anwaltlicher Inkassoleistungen im Hinblick auf die Geschäftsgebühr wie auch auf die Einigungsgebühr eingefügt.
Unter Verstehen werden die kostenrechtlichen Vorschriften und die einzelnen Gebühren erklärt und Zusammenhänge dargestellt.
Unter Lernen wird der Stoff tabellarisch zusammengefasst, damit er leicht gelernt und wiederholt werden kann.
Unter Anwenden kann der gelernte Stoff in kleinen Fällen angewandt und geübt werden. Die Lösungen sind jeweils unter der Aufgabe, so dass die eigene Lösung überprüft werden kann.
Außer als Nachschlagewerk und Hilfe im Unterricht eignet sich diese Zusammenfassung auch gut für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und als Unterstützung für die tägliche Arbeit in der Kanzlei.
Die neuen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten des Kostenrechtsänderungsgesetzes sind berücksichtigt.
In der 4. Auflage wurden die ab 01.10.2021 geltenden Änderungen bei der Abrechnung anwaltlicher Inkassoleistungen im Hinblick auf die Geschäftsgebühr wie auch auf die Einigungsgebühr eingefügt.