Am 25. Juni 2013 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen den vier Fachrichtungen auszuwählen:- Metalltechnik- Kunststofftechnik- Wärmebehandlungstechnik- Systemtechnik.Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen.Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2013, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.
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